Urlaub mit fremden Kindern: Sicher ist sicher

Wer einen Urlaub mit fremden Kindern sorglos verbringen will, sollte sich in jeder Hinsicht absichern

Um nicht bei der ersten Grenzkontrolle Schwierigkeiten zu bekommen, sollten alle Mitreisenden gültige Papiere besitzen. Wer glaubt, dass es innerhalb der EU im Schengen-Raum keine Passpflicht, gibt, irrt sich gewaltig. Nicht nur Eltern, sondern auch Kinder unter 12 Jahren müssen sich mit dem Kinderreisepass ausweisen können. "Dennoch sollten Eltern sich vorsichtshalber im Vorfeld über die jeweiligen Passbestimmungen informieren, da beispielsweise eine Einreise in die USA nur mit elektronischen Reisepass möglich ist - auch für kleine Kinder. Außerdem müssen alle Pässe bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein", rät Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Auch eine formlose Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Damit es an den Grenz- und Einreisekontrollen oder im medizinischen Notfall keine Komplikationen gibt, sollte diese die folgenden Punkte enthalten:

Persönliche Daten des Kindes:

Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, komplette Wohnadresse.

Passangaben aus dem Pass des Kindes:

Passnummer, Ausstellungsort und -datum.

Übertragung Personenfürsorge:

Vor- und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Aufsichtsperson(en).

Reise-Eckdaten:

Beginn und Ende der Reise, Reiseroute und Urlaubsziel.

Erreichbarkeit der Eltern:

Telefonnummer mit Ländervorwahl für Deutschland (+49).

Unterschriften der Eltern:

Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils. Wichtig: Alle Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile) müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben!

Ausweis-Kopie:

Der Vollmacht müssen Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beigelegt werden.

Fremdsprachen:

Geht es in ein fremdsprachiges Land,sollte die Reisevollmacht in der Landessprache mitgeführt werden - zumindest aber in Englisch.Medizinische Vollmacht:Ein Passus sollt die Ersatzeltern bevollmächtigen, das Kind notfalls ärztlich behandeln zu lassen.

Dringend beachten:

Einige Länder fordern eine notariell beglaubigte Reisevollmacht oder eine in einer vorgegebenen Form. Informationen erhält man beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des Urlaubslandes.

Reiseapotheke, Kosten und Aufsichtspflicht

Eine gut ausgestattete Reiseapotheke, deren Inhalt man sich auch vom Hausarzt zusammenstellen lassen kann, ist bei einer Reise mit Kindern unentbehrlich. Dazu sollten Eltern zu benötigten Medikamenten, bekannten Allergien oder dem aktuellen Stand im Impfpass vor der Reise befragt werden. Rücksprache. Reiseexpertin Dreyer rät: "Vor Reiseantritt sollte die Reisekrankenversicherung aller Beteiligter überprüft und geklärt werden, wer im Fall des Falles etwa die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt. Paare mit Kindern bis zu 25 Jahren können sich unabhängig vom Verwandtschaftsgrad gemeinsam versichern. Im Rundum-Sorglos-Schutz ist im Familien-Paket auch eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie eine Gepäck-Versicherung enthalten."

Woran viele nicht denken, sind die Kosten der Reise, etwa für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten, Restaurantbesuche oder Ausflüge. Auch da muss vor Reise besprochen werden, wer für das Gastkind was und wie viel bezahlt. Schließlich bleibt noch die Frage der erzieherischen Maßnahmen. Idealerweise sollten da für fremde Kinder dieselben Regeln gelten, wie für die eigenen. Eingehalten werden müssen dabei die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften: Erwachsene müssen Kinder ihrem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und sich vergewissern, dass die Ermahnungen verstanden worden sind. Und zur Kontrollpflicht gehört, dass überprüft wird, ob sich die Kinder an die Regeln und Vereinbarungen halten. Bei Kleinkindern, also unter Vierjährigen, gilt die ständige Aufsichtspflicht. Weitere Informationen: www.erv.de