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Klimaanlage versagt: Keine Entschädigung bei Hitze im Zug

Die Bahn hat in der Sommerhitze wieder mit kaputten Klimaanlagen zu kämpfen. Betroffenen Zuggästen steht nur eine Entschädigung zu, wenn es dadurch zu Verspätungen kommt. Foto: Jan Woitas

Der Ausfall der Klimaanlage in Zügen und die damit verbundenen Folgen für Reisende sind in den Fahrgastrechten nicht speziell geregelt. Darauf weist Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn hin.

Allerdings können Fahrgäste indirekt von der Verspätungsentschädigung profitieren. Das ist etwa der Fall, wenn die Passagiere wegen des Ausfalls der Klimaanlage in einen anderen Zug umsteigen müssen und deshalb erst später an ihrem Ziel ankommen. Ab 60 Minuten Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Wer ohne Ansage auf eigene Faust aussteigt, weil es ihm zu warm ist, sollte sich vorab beim Schaffner auf der Fahrkarte bestätigen lassen, dass die Klimaanlage ausgefallen ist. So kann er versuchen, eine Entschädigung zu bekommen, wenn er später am Zielort eintrifft. Sicher ist das dann aber nicht. «Da haben Sie keinen Rechtsanspruch», sagt Naumann. Wichtig ist der Gang zum Schaffner in diesem Fall aber auch deshalb, damit er eine mögliche Zugbindung aufheben kann.

In Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben eines Bahnsprechers jetzt in
Düsseldorf fünf Regional- und Fernzüge wegen ausgefallener Kühlung
gestoppt worden. Drei Intercitys auf dem Weg nach Hamburg wurden in
Köln und Dortmund aus dem Verkehr gezogen. Die gestrandeten Fahrgäste
konnten einen Ersatzzug nehmen.

Die Bahn hat seit Jahren immer wieder mit den Klimaanlagen in ihren
Zügen zu kämpfen. Während einer Hitzewelle im Juli 2010 sind diese
binnen weniger Tage in gut 50 Fernzügen ausgefallen - teils komplett,
teils in einzelnen Wagen. In einem ICE kollabierten damals mehrere
Schüler. Rund 27 000 Bahnkunden erhielten Entschädigungen im Wert von
insgesamt knapp vier Millionen Euro.