Sex-Knigge für den Urlaub

Romantisches Nacktbaden am Strand von Malaysia? Warum das überhaupt keine gute Idee ist und was Sie auf Reisen noch dringend wissen sollten, erklärt hier Sonya Kraus:

Sommer, Sonne, Sinnesfreuden: Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit im Jahr. Abseits von Termindruck und Job-Frust blühen selbst Büro-Hengste auf und genießen das Leben in vollen Zügen. Nicht nur das Essen schmeckt im Urlaub mitunter besser, auch die Lust an Liebe, Sex und Zärtlichkeit ist im Urlaub manchmal größer als zu Hause. Doch Vorsicht ist geboten!

In vielen Ländern gilt nicht nur Küssen verboten (Bild: Thinkstock)
In vielen Ländern gilt nicht nur Küssen verboten (Bild: Thinkstock)

Wie nackt ist zu nackt?

Überbordendes Freiheitsgefühl in allen Ehren, aber sich zu entblößen, kann im Ausland unangenehm werden - und zwar auch im europäischen. Jüngstes Beispiel: Die spanische Urlaubsinsel Mallorca. Seit Juni ist in der Hauptstadt Palma de Mallorca nicht nur Schluss mit Eimersaufen, sondern es gelten auch in Sachen Oberbekleidung neue Regeln. Mit freiem Oberkörper oder in Bademode in der Innenstadt zu flanieren oder Bus zu fahren, kostet freizügige Urlauber künftig zwischen 50 und 200 Euro Bußgeld. Auch andere spanische Städte verstehen keinen Spaß. Wer in Barcelona in Badeklamotten die Stadt besichtigt, muss mit 300 Euro Strafe rechnen.
In Italien ist das Tragen von Bademode auf öffentlichen Plätzen untersagt. Tun Sie es trotzdem, müssen Sie mit einem Bußgeld ab 200 Euro rechnen. Im Hafenstädtchen Castellammare di Stabia am Golf von Neapel gibt es sogar ein Minirock-Verbot. Verstöße dagegen werden mit bis zu 500 Euro geahndet.

Aufpassen sollte man in den USA. Nacktheit wird als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen. In Florida müssen laut Gesetz 80 Prozent von Po und Busen bedeckt sein, und Baltimore erhebt einem Gesetz aus dem Jahr 1898 folgend eine Zehn-Dollar-Strafe für ärmellose Hemden. Schwierig sind auch islamische Länder. Man sollte hier nichts riskieren, denn knappe Kleidung gilt hier als unmoralisch. Wer sich in Thailand "oben ohne" sonnt, nackt badet oder oben ohne Auto fährt, bekommt Einreiseverbot.

Bei so vielen Verboten drängt sich die Frage auf: Wo macht denn das Nacktsein denn überhaupt noch Spaß? Klare Antwort: bei uns! Auch wenn den Deutschen immer wieder eine gewisse Spießigkeit nachgesagt wird: Öffentliches Nacktsein „ohne sexuellen Bezug“ ist erlaubt und kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. In Extremfällen kann lediglich ein Bußgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit verhängt werden.

Sex am Strand

Anders verhält es sich freilich beim öffentlichen Liebesspiel. In Deutschland fällt Freiluft-Sex laut §183a des Strafgesetzbuches unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Das heißt konkret: Ein Schäferstündchen in der freien Natur kann theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro bestraft werden – natürlich nur, wenn sich jemand massiv gestört fühlt und Anzeige erstattet.
Überhaupt keinen Spaß in Sachen Freiluft-Sex versteht Spanien: Sex am Strand ist mittlerweile verboten und wird mit Geldstrafen von bis zu unfassbaren 75.000 Euro geahndet. Auch in den Nachbarländern kann es teuer werden und sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben: Griechenland (bis zu 2 Jahre Haft), Italien (300 Euro, bis zu zwei Jahre Haft), Türkei (200 Euro, bis zu 2 Monate Haft), Kroatien (150 Euro, bis zu 30 Tage Haft), Portugal (1 Jahr Haft).

Thailand gilt als modern und westlich geprägt. Doch auch hier steht ein Tête-a-tête am Strand unter Geldstrafe: 500 Euro. Richtig ans Eingemachte geht es in Malaysia: Dort steht auf Sex in der Öffentlichkeit bis zu 20 Jahren Haft (!) und die Prügelstrafe. Dann doch lieber nach Bulgarien, Finnland oder Jamaika reisen: Hier bekommen Sie maximal eine Verwarnung.

Küssen verboten?

Kaum zu glauben, aber der schöne Liebesbeweis ist in vielen Ländern in der Öffentlichkeit verboten. Unter anderem in Russland, Indien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien und Malaysia. Selbst im Land der Liebe, in Frankreich gibt es eine Einschränkung – wenn auch nur auf dem Papier: Das Küssen in Zügen und an Bahnübergängen, wo es das französische Recht offiziell verbietet, wird natürlich trotzdem geduldet. In Japan sollten Sie es tunlichst vermeiden, Ihren Partner oder Ihre Partnerin etwa auf einer Parkbank zu küssen, denn der japanische Gesetzgeber sagt: erst nach der Verlobung!