BGH: Airlines müssen bei Online-Buchungen Endpreis anzeigen

Fluggesellschaften müssen von Anfang an den Endpreis des Tickets anzeigen. Das entschied der BGH. Foto: Uli Deck

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Die Endpreise bei einer Online-Buchung müssten sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine «informationsgeleitete Entscheidung» treffen könne. Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte. (Az.: I ZR 29/12).

Die vzbv wandte sich dagegen, dass die Endpreise nach der damaligen Praxis der Airline nicht sofort sichtbar waren. Die Karlsruher Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Luxemburger Kollegen erklärten im Januar daraufhin die Praxis von Air Berlin für nicht rechtens.

Der BGH musste das Urteil nun in deutsches Recht umsetzen und entschied: Die Anzeigepraxis der Airline in den Jahren 2008 und 2008 habe gegen EU-Recht und damit auch gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Fluggesellschaften haben die Darstellung ihrer Preise im Internet nach Angaben des vzbv inzwischen geändert.