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Achtung Bahnreisende: Lokführer streiken wieder

Im Tarifstreit mit der Bahn setzen die Lokführer erneut auf Streik. Der Ausstand beginnt am 21.05. um 15 Uhr im Güterverkehr. Am Mittwoch trifft es dann auch die Fahrgäste. Foto: Martin Gerten

Bahnreisende müssen sich wieder auf Verspätungen und Stillstand einstellen. Die Lokführer legen von Dienstagnachmittag (21. April) an erneut bundesweit ihre Arbeit nieder, wie die Gewerkschaft GDL mitteilte.

Um 15.00 Uhr beginnt der Streik zunächst im Güterverkehr. Der Personenverkehr wird von Mittwochfrüh um 2.00 Uhr bis Donnerstag um 21.00 Uhr bestreikt. Bahngäste, die von dem Streik betroffen sind und auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen, haben die Möglichkeit ihr Geld zurückzubekommen. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:

Antrag: Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten oder Originalbelege einer Hotelübernachtung müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main schicken.

Erstattung bei Verspätung: Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt.

Zeitkarten des Nahverkehrs: Für Fahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Zu den Zeitkarten im Nahverkehr zählen auch das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle aber auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Das heißt, die Fahrgäste müssen mehrere Verspätungen sammeln und diese dann zusammen geltend machen.

Zeitkarten des Fernverkehrs: Hier bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro erstattet. Bahnreisende der 1. Klasse kriegen 7,50 wieder. Wer mit einer BahnCard 100 unterwegs ist, kann in 2. Klasse 10 Euro pro Fahrt zurückfordern und in der 1. Klasse 15 Euro. Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es, anders als bei normalen Tickets, auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.

Reiserücktritt: Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Fahrgäste die Reise bereits angetreten haben, diese aber dann abbrechen und zum Startbahnhof zurückkehren, weil die Fahrt durch die Verspätung für sie sinnlos geworden ist.

Wechsel in einen anderen Zug: Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug antreten oder fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Dazu gehören die ICE Sprinter oder City Night Liner. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine Fernverkehrs-Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die entstehenden Kosten bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel die Länder-Tickets.

Wechsel in ein anderes Verkehrsmittel: Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, können ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Das gilt allerdings nur, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet die anfallenden Kosten bis zu maximal 80 Euro. Fahrgäste müssen das Original der Busfahrkarte oder Taxi-Quittung aufheben. Fällt ein Zug aus und ist er gleichzeitig die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages, gilt diese Regelung ebenfalls.

Übernachtung im Hotel: Erfordert ein Zugausfall oder eine Verspätung eine Übernachtung und ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn die Hotelkosten. Auch hierbei sollten Fahrgäste das Original der Rechnung aufheben.

Liveauskunft der Deutschen Bahn

Webseite der Deutschen Bahn