Gut 25 Milliarden Euro hat der Staat seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ausgegeben. Die Zahl der in Deutschland geborenen Kinder bleibt allerdings weiterhin überschaubar, weshalb das Elterngeld von manchen Politikern immer wieder in Frage gestellt wird. Dabei ist das Elterngeld keine Gebärprämie sondern ein intelligenter, staatlicher Einkommensersatz, der Paaren mit Kinderwunsch dabei helfen soll, Familie und Beruf möglichst entspannt unter einen Hut zu bringen. Hier die wichtigsten Tipps für künftige Windelkönige.
Wissenswertes zu Elternzeit und Elterngeld
Elterngeld und Elternzeit - bitte unterscheiden!
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die jedem zusteht, der Nachwuchs bekommt - egal ob er angestellt ist oder selbstständig. Voraussetzung ist, dass sich die Eltern auch selbst um ihr Kind kümmern und dass das Elternteil, das Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet - und zwar im Monatsdurchschnitt. Elternzeit hingegen ist nur für angestellte Arbeitnehmer relevant: Sie haben das Recht, nach der Geburt des Kindes für maximal drei Jahre eine Auszeit vom Job zu nehmen. Elternzeit beantragen Arbeitnehmer daher bei ihrem Arbeitgeber.
65 bis 100 Prozent Starthilfe je nach Voreinkommen
Wer seine Erwerbstätigkeit für die eigene Kinderbetreuung unterbricht, erhält je nach Höhe des Voreinkommens zwischen 65 - 67 Prozent des in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielten Nettoeinkommens, das von der Steuerklasse bestimmt wird. Um mehr Elterngeld zu kassieren, kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel durchaus sinnvoll sein. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Bei Selbstständigen dient der im Steuerbescheid ermittelte Gewinn als Berechnungsgrundlage. Von diesem Gewinn werden auch Steuervorauszahlungen und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Ist ein Kind unterwegs, sollten Selbstständige sofort die Steuervorauszahlungen mindern lassen und offene Rechnungen eintreiben: Das steigert den Gewinn und damit das Elterngeld. Trudeln dann während des Elterngeldbezuges doch noch alte Honorare auf dem Konto des Selbstständigen ein, darf deshalb das Elterngeld nicht gekürzt werden. Der Mindestbetrag beim Elterngeld liegt bei 300 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1800 Euro.
In der neuen Folge "Life & Harmony" spricht Kerstin Linnartz mit Moderatorin und Working Mom Tanja Bülter über den Spagat zwischen Kind und Arbeit:
Finanzielle Förderung für maximal 14 Monate
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Alleinerziehende bekommen die Förderung für diesen Zeitraum automatisch. Bei Paaren verhält es sich etwas anders: Setzt nur die Mutter ihren Job aus, erhält sie höchstens für zwölf Monate Elterngeld. Nur wenn auch der Vater eine Auszeit nimmt, zahlt der Staat für 14 Monate. Der Elterngeld-Antrag sollte übrigens spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, denn nur so lange gibt es rückwirkend Geld.
Schneller Familienzuwachs bringt mehr Elterngeld
Clevere Familienplanung macht sich bezahlt: Wenn Eltern ihre Kinder zügig zeugen, genauer gesagt, wenn das zweite Kind gleich nach Auslaufen des Elterngeldbezuges für das erste Kind zur Welt kommt, ist das Elterngeld für das Geschwisterkind genauso hoch wie für das Erstgeborene. Denn Zeiten des Elterngeldbezuges werden bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt; es zählt also das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes. Ein zusätzliches Zuckerl: Für jedes weitere Kind, das innerhalb von drei Jahren geboren wird, zahlt der Staat einen Geschwisterzuschlag von zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.
