Im Grunde müsste sich Dieter Bohlen sehr geschmeichelt fühlen. Während der "Deutschland sucht den Superstar"-Juror ob seiner teils deftigen Kandidatenkritik regelmäßig gerügt wird, klassifizierte das

Bundessozialgericht seine verbalen Leistungen vor der Kamera nun als Kunst. Weniger erfreut dürfte der Arbeitgeber des 55-Jährigen über den Urteilsspruch sein. Denn der "Künstler" Bohlen ist in der Künstlersozialversicherung beitragspflichtig. Damit muss RTL alleine für die ersten beiden Showstaffeln rund 173.000 Euro nachzahlen. Die Richter werteten die Wortbeiträge der Juroren, die bis zu 1,2 Millionen Euro Gage kassierten, als elementaren Bestandteil des Showkonzepts, sie seien zu "eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistungen" verpflichtet. RTL hatte die Juroren als Experten geführt.
Autor: /teleschau - der mediendienst
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RTL
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